Conditions of Use

1. Geltungsbereich:
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen und alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten insbesondere für alle Folgegeschäfte, die ein Besteller mit uns tätigt, nachdem wir einen Auftrag unter Hinweis auf diese Bedingungen bestätigt haben. Soweit Einkaufsbedingungen unserer Kunden entgegenstehen, sind diese unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Andererseits gelten auch bei abweichenden Einkaufsbedingungen des Kunden unsere Verkaufsbedingungen als vereinbart, sofern der Kunde nicht sofort schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch in allgemeinen Einkaufsbedingungen genügt dazu nicht. Die etwaige Rechtsunwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen steht der Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht entgegen.

2. Angebote:

Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges erklärt ist. Angebote und sonstige Erklärungen unserer Mitarbeiter sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich wiederholt bzw. bestätigt worden sind. Abbildungen, Zeichnungen sowie Maß,- Gewichts- und Leistungsangaben sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gezeichnet sind. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und andere Unterlagen sind uns auf Verlangen zurückzugeben. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sie ohne besondere Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.

3. Aufträge:

Gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind, dazu bewilligt uns der Besteller eine Frist von 14 Tagen ab Eingang der Bestellung. Der Besteller bleibt an seine schriftliche, mündliche oder fernmündliche Bestellung gebunden, auch wenn unsere Bestätigung noch nicht vorliegt. Mündliche Vereinbarungen, auch solche über Nebenabreden oder über Abweichungen von diesen Lieferbedingungen , sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns rechtswirksam.

4. Preise:
Unsere Verkaufspreise sind €-Preise und basieren auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebenden Materialpreisen, Löhnen und sonstigen Kosten. Ändern sich diese Vertragsgrundlagen vor der endgültigen Abwicklung des Auftrages, so sind wir zu entsprechenden Preisänderungen berechtigt. In jedem Fall erfolgt die Berechnung zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5. Lieferzeiten:
Lieferzeitangaben können immer nur als annähernd angesehen werden und sind für uns unverbindlich, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden und beginnen frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns. Hat der Besteller Unterlagen zu beschaffen o. ä. oder hat er eine Anzahlung zu leisten, so beginnt der Lauf der Lieferfrist erst mit dem Eingang der Unterlagen bzw. Zahlung bei uns. Ist anstelle einer Lieferfrist ein bestimmter Liefertermin vereinbart, so wird dieser in den zuvor genannten Fällen entsprechend hinausgeschoben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Betriebsstörungen im eigenen Werk oder in fremden Betrieben, die auf Rohstoffmangel, Stromsperre, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe oder sonstigen Ereignisse zurückgehen, befreien uns von der Einhaltung bestimmt vereinbarter Lieferfrist und berechtigen uns, vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei Lieferverzug ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer mindestens 30-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Eine Nachfrist muß schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Neben oder anstelle des Rücktrittsrechts stehen dem Kunden keine weiteren Rechte und Ansprüche zu; insbesondere sind Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art ausgeschlossen; Teillieferungen sind uns gestattet. Hat der Versand der Waren auf Abruf zu erfolgen, so sind wir berechtigt, nach Ablauf der für den Abruf bestimmten Zeit die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserem Ermessen zu lagern und zu berechnen

6. Versand, Gefahrenübergang:

Der Versand erfolgt, auch bei Transport durch unsere Fahrzeuge, stets auf Gefahr des Empfängers und auf billigstem Weg, wobei die Wahl des Versandweges uns überlassen bleibt, ohne daß eine Gewähr für billigste Wege übernommen wird. Die Gefahr geht mit der Lieferung ab Werk auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Mit der Übergabe an den Frachtführer ist die Lieferung vollzogen. Beanstandungen werden nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang berücksichtigt. Durch abweichende Versandvorschriften des Bestellers entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wird der Versand der fertiggestellten Waren auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so geht vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr auf den Käufer über. Bei Anlieferung durch werkseigene Fahrzeuge sind zum Entladen vom Auftraggeber kostenlos Hilfskräfte und Hilfsmittel zu stellen. Wir versichern unsere Lieferungen gegen Transportschäden, wenn nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Kosten der Versicherung trägt der Besteller. Transportschäden werden nur dann anerkannt, wenn eine Tatbestandsaufnahme erfolgt ist.

7. Zahlungsbedingungen:
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten nachstehende Zahlungsbedingungen: Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder durch Vorauskasse wird ein Skonto von 2 % gewährt. Nach unserer Wahl sind wir auch berechtigt, bei langfristigen Aufträgen Zahlungen wie folgt zu verlangen: 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung. 1/3 bei Mitteilung an den Besteller, daß die Hauptteile versandbereit sind, den Rest innerhalb eines weiteren Monats. Falls Ratenzahlung vereinbart ist, wird die gesamte Restsumme zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Schuldner mit zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand ist. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung von 2 Raten sind wir zur Rücknahme der gelieferten Güter berechtigt, ohne daß der Käufer hierdurch von seinen Vertragspflichten aus dem Kaufvertrag entbunden wird. Bei uns unbekannten Bestellern behalten wir uns die Lieferung unter Nachnahme des Rechnungsbetrages oder Vorauskasse vor. Falls ein Skontoabzug vereinbart wurde, errechnet er sich aus dem Rechnungsnettobetrag und ist nur zulässig, wenn alle anderen fälligen Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung getilgt sind. Zahlung durch Wechsel kann nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen; Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wir behalten uns das Recht vor, hereingenommene Wechsel jederzeit ohne Angabe von Gründen als geeignetes Zahlungsmittel zurückzuweisen und Barzahlung zu fordern. Wechsel müssen bei einer Bank zahlbar gestellt sein; ihre Laufzeit darf 90 Tage nicht überschreiten. Spesen etc. gehen zu Lasten des Kunden. Wechselzahlung schließt Skontoabzug aus. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist ebenso ausgeschlossen wie die Geltendmachung eines Rückbehaltungsrechts. Insbesondere berechtigen etwaige Mängel der Lieferung nicht zur Zurückhaltung der Zahlungen oder zur Aufrechnung. Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfristen ein, wobei wir zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz ab Verfalltag ohne weiteren Nachweis berechtigt sind. Bei Zahlungsverzug können wir eine weitere Belieferung von der vorherigen Bezahlung der fälligen Verbindlichkeiten bzw. deren Sicherstellung abhängig machen. Im übrigen hat Zahlungsverzug die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Ein gleiches gilt, wenn uns nach Abschluß Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind – und zwar ohne Rücksicht auf Zeitpunkt und Gründe ihrer Entstehung. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, vom Vertrag unter Aufrechterhaltung unseres Anspruchs auf Aufwendungsersatz und entgangenen Gewinn zurückzutreten.

8. Rücktrittsrecht:
Wird dem Lieferer nach Abschluß des Kaufvertrages bekannt, daß der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet, so kann der Lieferer Sicherheit für die Gegenleistung verlangen oder unter Anrechnung der von ihm gemachten Anwendungen vom Vertrag zurücktreten.

9. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung Eigentum des Lieferers (Vorbehaltsware). Bei Finanzierung des Kaufpreises durch Wechsel behalten wir uns das Eigentum an unseren Waren bis zur Einlösung des Wechsels durch den Kunden vor. Der Käufer ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Darüber hinausgehende Verfügungen wie Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung sind nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltsware sind dem Lieferer unverzüglich zu melden. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, gelten die daraus sich ergebenden Kaufpreisforderungen als an den Lieferer abgetreten. Im Falle des Zahlungsverzugs oder des Vermögensverfalls ist der Lieferer berechtigt, sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu beanspruchen.

10. Gewährleistung und Schadensersatz:

Für Mängel der gelieferten Waren, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Lieferer ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Im Falle rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge hat der Lieferer all diejenigen Teile des Liefergegenstandes nach seiner Wahl unentgeltlich auszubessern, neu zu liefern oder für sie eine dem Minderwert entsprechende Gutschrift zu erteilen, die infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit merklich beeinträchtigt sind oder von den vertraglichen Abmachungen nicht nur unwesentlich negativ abweichen §§ 476 a, 633 Absatz 2 Satz 2 BGB bleiben unberührt. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Nachlieferung kann Herabsetzung der Vergütung oder wahlweise Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware entweder direkt oder vom Händler an den Endverbraucher. Den Nachweis über den Zeitpunkt der Übergabe muß im zweiten Falle der Händler führen. Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen, müssen unverzüglich erfolgen. Nach Ablauf von sechs Monaten (bei Tag und Nachtbetrieb drei Monate) ist jede Mängelrüge ausgeschlossen. Für schlagende Teile beträgt die Gewährleistungsfrist mit Rücksicht auf die erhöhte Beanspruchung nur drei Monate. Die Gewährleistungsfrist bei Lieferungen über Händler erlischt in jedem Fall, wenn seit der Lieferung der Ware ab Werk ein Zeitraum von zwölf Monaten verflossen ist. Voraussetzung der Haftung sind fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung; für Materialmängel haftet der Lieferer nur insoweit, als er bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt den Mangel hätte erkennen müssen. Für die natürliche Abnutzung von Verschleißteilen übernimmt der Lieferer keine Gewähr. Garantiereparaturen dürfen nur von autorisierten EPI-Vertragskundendienstwerkstätten ausgeführt werden. Eingriffe von dritter Seite entbinden uns von jeder Gewährleistung. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Verpflichtungen durch den Lieferer oder seine leitenden Angestellten. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung derartiger Pflichten durch Erfüllungsgehilfen des Lieferers sowie in dem zweiten Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Lieferer selbst, seine leitenden Angestellten oder seine Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Lieferers beschränkt auf die bei Vertragsabschluß vorhersehbaren, typischen Schäden. Im übrigen ist die Haftung des Lieferers ausgeschlossen.

11. Produktbeschreibungen, Modelländerungen:
Alle Angaben, Abbildungen, Gewichte und Maße unseres Katalogs, unserer Prospekte und Zeichnungen sind nur annähernd. Wir behalten uns Abweichungen in der Ausführung vor. Dies gilt auch, wenn im Angebot auf sie verwiesen sein sollte. Extraanfertigungen nach Angaben oder Zeichnungen werden von uns gern ausgeführt unter Vorbehalt kleiner Abweichungen. Eine Zurücknahme solcher Gegenstände ist ausgeschlossen. Zweckentsprechende Modelländerungen behalten wir uns ohne vorherige Benachrichtigung vor. 12. Erfüllungsort: ist Ittlingen. Für das gerichtliche Mahnverfahren ist der Gerichtstand Heilbronn Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

 

Sales of craft, trade and commercial businesses.
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